Diese Bedingungen regeln die Nutzung der von Ultimate Photonics bereitgestellten Software, Hardware und Dienstleistungen im Bereich der industriellen Bildverarbeitung und laserbasierten Rissprüfung.
Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über den Erwerb, die Lizenzierung oder die Nutzung von Machine-Vision-Systemen, Laserscannern und zugehöriger Software der Ultimate Photonics.
Vertragsgegenstand
Gegenstand ist die Lieferung und Integration von optischen Inspektionskomponenten sowie die Bereitstellung von Algorithmen zur Oberflächen- und Maßprüfung an heißen Strangpressprofilen.
Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass die Systeme gemäß den technischen Spezifikationen betrieben werden. Er ist für die Einhaltung der Arbeitssicherheit und die Bereitstellung der erforderlichen Schnittstellen zur Fertigungslinie verantwortlich.
Haftungsbeschränkung
Ultimate Photonics haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Übergabe. Sie umfasst die Behebung von Mängeln, die die vertraglich vereinbarte Funktion der Bildverarbeitungs- oder Laserscansysteme beeinträchtigen. Verschleißteile sind ausgenommen.
Kündigung und Rücktritt
Bei wesentlichen Pflichtverletzungen kann jede Partei den Vertrag nach erfolgloser Fristsetzung kündigen. Lizenzverträge enden mit der Kündigung; die Nutzungsberechtigung erlischt sofort.
Änderungen der Bedingungen
Wir behalten uns vor, diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über wesentliche Änderungen werden Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail informiert.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Für Fragen zu diesen Bedingungen erreichen Sie uns unter info@ultimatesights.com.